Baugenehmigung für Container: Wir klären auf

Nutzungsmöglichkeiten von Containern

Container eignen sich in vielen Bereichen als gute Alternative gegenüber festen Bauten. Diese können sowohl als kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Lösung dienen. Ist ein Containerhaus überhaupt ein Gebäude? Wo darf man aufstellen? Was kostet die Baugenehmigung? Und was sagt das Baurecht dazu? Covertop klärt auf!

Ist ein Container eine bauliche Anlage?

Im Land der Baugenehmigung ist ein Container natürlich prinzipiell eine bauliche Anlage. Zumindest wenn es um eine längerfristige Anlage geht. Längerfristig, darunter verstehen die Behörden länger als 3-6 Monate. Auch wenn Containergebäude geeignet und darauf ausgelegt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, gelten Sie im Sinne der Landesbauordnungen der Bundesländer nicht als sogenannte „fliegende Bauten“, sondern als „bauliche Anlage“, die beispielsweise aus einem Bürocontainer oder Baucontainern bestehen. Sie sind somit genehmigungspflichtig.

Auch die Größe und der Nutzungszweck der Containeranlagen sind für die Beurteilung relevant, ob es sich um eine bauliche Anlage handelt. Erfahrungsgemäß brauchen unsere Covertop-Kunden für ein Containerhaus gemäß Definition der Landesbauordnung eine Baugenehmigung.

 

Ist ein Container ein Gebäude?

Klingt philosophisch, aber mitunter stufen Bauämter entsprechend der jeweiligen Landesbauverordnung Container als Behelfsbauten oder so genannte untergeordnete Gebäude ein. Der Vorteil: Die Anforderungen an die Bauausführung sind dann reduziert, teilweise entfällt auch die Baugenehmigung. Ein Nutzungs- und Aufstellantrag ist jedoch meist trotzdem zu stellen.

Die Landesbauordnungen der Bundesländer werden gewöhnlich so ausgelegt, dass ein Wohncontainer oder ein Containerhaus als Gebäude eingeordnet wird. Für eine Einordnung als Behelfs- oder untergeordneter Bau ist neben dem Verwendungszweck vor allem die Nutzungsdauer entscheidend.

 

Die Behörde vor Ort entscheidet

Abhängig von der Landesbauordnung liegt es jedoch meist im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob eine temporäre Nutzung vorliegt oder nicht – und diese Einschätzung kann je nach Region, Amt und Sachbearbeiter sehr unterschiedlich ausfallen. Erste Informationen hierzu findet man in der jeweiligen Landesbauordnung. Und natürlich bei Ihren Beratern von Covertop!

 

Exkurs Fliegende Bauten: Container als Lösung auf Zeit

Klingt nach Science-Fiction, aber Fliegende Bauten sind lediglich bauliche Anlagen, die „dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden“. Typische fliegende Bauten sind Zirkuszelte und Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten.

Grundsätzlich können auch Container fliegende Bauten sein, wenn sie zeitlich begrenzt – maximal drei bis sechs Monate – genutzt werden. Das ist beispielsweise bei Messeständen oder einem saisonalen Lagercontainer der Fall. Eventuell ist dieser Zeitraum auch für Sie als Covertop-Kunde interessant, denn dann entfällt die Baugenehmigungspflicht. Wir werfen gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf die Landesbauordnungen Ihrer Bundesländer.

 

Wo darf man Container aufstellen?

Einen ersten Überblick, ob und in welchem Rahmen in Ihrer Region die Aufstellung von einem Wohncontainer oder Lagercontainer erlaubt ist, verschafft Ihnen ein Blick in die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Auch beim Raumnutzungsgesetz und dem örtlichen Bebauungsplan sind lokale Unterschiede zu beachten.

In jedem Fall muss der Container den Bestimmungen und Vorgaben zur Standsicherheit auf dem Fundament, zum Brandschutz und der Schnee- und Windlast entsprechen. Natürlich sind auch allgemein die Abstandsflächen, die örtlichen Grenz- und Baulinien und die Regeln von Natur- und Baumschutz zu beachten.

 

Brauche ich wirklich eine Baugenehmigung?

Ein Schwarzbau lohnt sich nicht, denn die zuständige Baubehörde kann auch noch nach Jahren den Abriss eines „illegalen“ Baus fordern. Die Entscheidung (und der Zeitpunkt derselben) liegen allein im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Daher empfehlen wir im Zweifel immer vorab beim Bauordnungsamt der zuständigen Gemeinde anzufragen, ob die geplante Containeraufstellung erlaubt ist. Schließlich wollen Sie keine Scherereien mit der Behörde eingehen.

Entscheidend für die Aufstellung und die Genehmigung ist insbesondere die Nutzung. Dabei ist es unerheblich, ob ein Container auf Fundament steht oder nur auf einer verdichteten Fläche, ob er fest im Untergrund verankert ist oder einfach nur abgeladen. Der Verwendungszweck entscheidet über die Genehmigungspflicht, nicht nur die Baubeschreibung des geplanten Containers.

 

Was kostet eine Baugenehmigung für Container?

Für alle Gebäude, also auch Containergebäude muss ein regulärer Bauantrag gestellt werden. Dazu wird der Bauantrag bei der für das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Gemeinde zuständigen Bauaufsichtsbehörde, umgangssprachlich oft als „Bauamt“ oder „Bauordnungsamt“ bezeichnet, eingereicht. Mit dem Bauantrag müssen in der Regel bereits alle für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden.

Der Bauherr benötigt dafür die erforderlichen Unterlangen, also z.B. den Bauantrag, die Baubeschreibung, der Lageplan und alle technischen Kennzahlen. Auch der Brandschutz oder Heizungs- und Lüftungsanlagen können nachweispflichtig sein.

Die Kosten für den Bauantrag für einen Container liegen im unteren vierstelligen Bereich, zumal ein Bauingenieur oder Architekt den Antrag prüfen und unterzeichnen muss. Daher ist eine kostensparende Bauvoranfrage zuvor empfehlenswert.

 

Bauvoranfrage – Planung sichern und Geld sparen

Sie haben nichts zu verschenken, also tun Sie es nicht! Klären Sie vorab mit einer unkomplizierten Bauvoranfrage, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Das geht deutlich unkomplizierter als ein ganzer Bauantrag.

Faktisch sparen Sie so im Vorfeld Zeit und Geld. Ob sich eine Bauvoranfrage und die dafür erforderlichen Kosten und der Aufwand lohnen, kann zumeist vorab in einem formlosen Vorgespräch geklärt werden. Die jeweilige Behörde vor Ort gibt auch Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden. Eine Bauvoranfrage hilft dabei, eine Baugenehmigung zu erhalten.

 

Vorteile der Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage klären Sie, ob Ihre Containeranlage grundsätzlich machbar ist. Wenn ja: super, dann lohnt sich die Investition in einen Bauantrag.

Bereits bei der Bauvoranfrage klären Sie rechtssicher Ihre Planungs- und Genehmigungsunterlagen von offizieller Seite. Dabei geht es um die Machbarkeit eines konkreten Bauvorhabens in einer geplanten Art und einem geplanten Maß der baulichen Nutzung.

 

Und wer entscheidet über die Bauvoranfrage?

Schließlich entscheiden die Sachbearbeiter der zuständigen Gemeinde, die auf Grundlage der eingereichten Unterlagen eine erste Prüfung vornehmen, ob das Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist und damit aus rechtlicher Sicht realisierbar wäre. Je präziser die Formulierung in der Bauvoranfrage gestellt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der anschließend zu stellende Bauantrag auch so genehmigt wird. Logisch, dass der Bauantrag dann ein gutes Stück leichter wird.

 

Container Baugenehmigung – wie gehe ich vor?

Fernab vom Dschungel des Baurechts – Gerade für privatgewerbliche Bauherren kann sich eine Bauvoranfrage lohnen, da es sich bei Containergebäuden eben nicht um konventionelle Bauten handelt und die Erfahrungen und Kennnisse der Genehmigungsbehörden in Bezug auf dieser Bauweise sehr unterschiedlich sind.

Nun wissen Sie alles über Container Baugenehmigungen! Eventuell haben Sie jetzt Interesse an einer Container Überdachung Wir besprechen mit Ihnen Ihren Bedarf. Covertop ist Ihr Ansprechpartner für Container Überdachungen für jede Nutzung, in jedem Bundesland! Entdecken Sie darüber hinaus unsere hochwertigen individuellen Rundbogenhallen.

Unsere textilen Fertighallen entdecken

Wir liefern hochwertige Produkte.

Kostenlose Expertenberatung

Unsere Experten finden mit Ihnen gemeinsam genau das richtige Zelt für Ihren Einsatz.