Baugenehmigung für Rundbogenhallen – das müssen Sie beachten

Rundbogenhallen sind in der Industrie, dem Hoch- und Tiefbau, im Lager- und Logistikbereich, und zudem im Agrarbereich überall zu finden. Ihre flexiblen Einsatzmöglichkeiten von Tierunterstand bis hin zu Lagerfläche bietet vor allem Landwirten eine effiziente und kostenschonende Nutzung.

Wenn Sie sich für den Bau einer solchen Mehrzweckhalle entscheiden, müssen Sie einige Fragen beantworten: Für welche Bauweise entscheide ich mich? Wie groß soll meine Halle werden? Möchte ich eine neuwertige oder gebrauchte Rundbogenhalle bauen?

Bevor Sie sich jedoch auf die Eigenschaften Ihrer Halle festlegen, sollten Sie das Thema Baugenehmigung in Angriff nehmen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihre Rundbogenhalle brauchen, was die Grundvoraussetzungen dafür sind, wie lange der Prozess dauert, was die potenziellen Hürden sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Das Wichtigste zur Rundbogenhalle

Als Rundbogenhallen werden Allzweckhallen bezeichnet, die vor allem in der Landwirtschaft genutzt werden. Meistens handelt es sich bei diesen Gebäuden um Folienhallen oder Planenhallen, die vielfältige Einsatzmöglichkeiten bieten. Durch ihre einfache Montage eignen sie sich für den flexiblen Auf- und Abbau an fast allen Orten. Die kosteneffiziente Nutzung überzeugt viele Landwirte von der Nutzung einer solchen Allzweckhalle. Gegenüber großen Hallenbauten ist für den Bau einer Rundbogenhalle kein Fundament nötig. Die Einsatzmöglichkeiten sind breit gestreut.

 

  

Rundbogenhallen eignen sich für folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Lagern von Holz, Heu oder Futter
  • Tierhaltung (Viehstall oder Unterstand)
  • Siloüberdachung
  • Industrie- und Maschinenhalle
  • Mobiles Weidezelt / mobile Weideanlage

  

Die Hallen, oft auch Leichtbauhallen oder Rundhallen genannt, kommen komplett ohne Säulen aus. Der Vorteil: Sie können die gesamte Grundfläche ausnutzen. Die aus mehreren Einzelteilen und einem halbrund gespannten Dach bestehenden Bauwerke bieten einen entscheidenden Vorteil gegenüber Holzhallen oder Stahlhallen: Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist keine Baugenehmigung erforderlich.

 

Wann Sie eine Baugenehmigung benötigen und wann nicht

Die Größe einer Rundbogenhalle ist flexibel. Die Planung und Bauweise sind vergleichbar mit einem Baukastenprinzip: Sie wählen die Höhe und Grundfläche nach Ihren Vorstellungen aus. Da Sie weder ein Fundament legen müssen, noch hochkomplexe Statik beachten müssen, ist die Planung denkbar einfach.

 

Fliegende Bauten vs. Permanente Bauten

Grundsätzlich regelt jedes Bundesland in Deutschland die Regeln rund um den Bau unterschiedlich. Eine Übersicht aller Landesbaugenehmigungen finden Sie hier.

Da Rundbogenhallen in die Kategorie der „Fliegenden Bauten“ (Zelte, Fahrgeschäfte, Leichtbauhallen etc.) fallen, bedürfen sie keiner klassischen Baugenehmigung, wie sie beispielsweise für “Permanente Bauten” erforderlich ist. Sie müssen lediglich beim Bauamt angemeldet werden und werden daraufhin meist von Institutionen wie dem TÜV abgenommen. Mehr zum Unterschied der Bauten finden Sie beim TÜV Nord.

Nur solange der Bau nicht länger als drei Monate an der gleichen Stelle aufgebaut ist, ist diese Regelung für fliegende Bauten rechtens. Eine Verlängerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls Sie planen, die Zelte oder Hallen länger als drei Monate aufzustellen, ist eine befristete Baugenehmigung im Regelfall nötig.

 

Rundbogenhalle Baugenehmigung oder nicht?

Vor der Bestellung und dem Bau müssen Sie allerdings die Frage klären, ob Sie für Ihr geplantes Gebäude nun überhaupt eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Im Anhang zu Paragraf 50 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) sind die Einschränkungen geregelt, die greifen, damit keine Genehmigung erforderlich ist.

Solange Leichtbauhallen maximal 100 Quadratmeter Grundfläche aufweisen und die mittlere, traufseitige Wandhöhe fünf Meter nicht überschreitet, sind diese beim Bauamt genehmigungsfrei. Ihre Halle darf nicht zum dauerhaften Schutz von Tieren bestimmt sein. Sie darf lediglich für den vorübergehenden Schutz und die zeitweise Unterbringung von Tieren genutzt werden, zur Lagerung von Erntegut und Holz oder dem Unterstellen von Maschinen. Zudem gibt es bei der Errichtung auf einem Landschaftsschutzgebiet Erlaubnisvorbehalte der Bauämter. Diese müssen Sie allerdings gesondert für jeden Einzelfall betrachten.

 

 

Der Prozess bis zur Genehmigung

Falls Sie sich für eine Rundbogenhalle entscheiden, die in Deutschland eine Genehmigung erfordert, erfordert dies einige Vorbereitungen. Nachdem Sie die grundsätzlichen Entscheidungen zum Standort, der Größe und des Verwendungszwecks getroffen haben, ist es ratsam, ein Planungsbüro hinzuzuziehen. Zwar können Sie mit der nötigen Erfahrung alle erforderlichen Unterlagen selbst zusammenstellen, viele Hersteller solcher Hallen bieten diese an. Aufgrund der Fallstricke, die bei einem Antrag auf Errichtung solcher Bauten lauern, empfehlen wir die Expertise eines Planungsbüros, das Ihnen zur Seite steht.

Nach der detaillierten und professinelle Planung abgeschlossen ist, geht Ihr Projekt in die Bewilligungsphase beim zuständigen Bauamt oder der verantwortlichen Gemeinde über. Die genauen Anforderungen bzw. Einschränkungen für den Bau von Leichtbauhallen unterscheidet sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland zu Bundesland. In diesem Sinne: Informieren Sie sich vor Ort über Stolpersteine, die so ein Gebäude in der Genehmigung mit sich bringen kann. Die Dauer von der Idee des Baus einer solchen Lagerhalle über die Planungs- und Bewilligungsphase bis hin zur Genehmigung ist immer unterschiedlich.

 

 

Potenzielle Hürden bei der Antragstellung für die Baugenehmigung

Achten Sie bei der Standortwahl Ihrer Halle darauf, dass diese nicht auf Landschaftsschutzgebiet errichtet werden. Das Bauamt kann Ihnen in diesem Falle aus gesetzlichem Grunde die Genehmigung verweigern.

 

 

Diese Kosten erwarten Sie

Die Kosten für die Baugenehmigung Ihrer Rundbogenhalle lassen sich nicht pauschal benennen. Die Kosten variieren stark von der Art des Baus, der zuständigen Behörde und dem Gebiet, auf dem die Halle am Ende stehen soll. Als Bauherr können Sie mit Kosten von wenigen hundert Euro rechnen. Erkundigen Sie sich im Zweifel im Vorfeld beim zuständigen Bauamt.

 

 

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Sophia V.

Über den Autor

Peter Sander

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