Genehmigungsfreie Aufstellung von Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelten: Was Sie wissen sollten

Genehmigungsfreie Aufstellung von Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelten: Was Sie wissen sollten

Flexible Überdachungslösungen wie Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelte bieten vielseitige Einsatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft, Industrie und im Bauwesen. Besonders attraktiv ist die Tatsache, dass diese Konstruktionen in vielen Fällen genehmigungsfrei aufgestellt werden können. Doch warum ist das so, und unter welchen Bedingungen gilt die Genehmigungsfreiheit? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund und erklären, worauf Sie achten sollten.

Warum sind viele dieser Bauten genehmigungsfrei?

Die rechtliche Grundlage für die Genehmigungsfreiheit bestimmter Bauten ergibt sich aus den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Größe, Bauweise und Nutzungsdauer der Konstruktionen.

Häufig fallen Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelte unter die Kategorie der sogenannten "fliegenden Bauten". Diese Bezeichnung trifft auf temporäre oder mobile Bauwerke zu, die nicht dauerhaft an einem Standort verbleiben. Laut den meisten Landesbauordnungen sind solche Bauten unter bestimmten Voraussetzungen von einer Baugenehmigung befreit.

Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit

Damit eine Rundbogenhalle oder eine andere mobile Überdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Begrenzte Standzeit

Viele Bundesländer erlauben es, fliegende Bauten für bis zu drei Monate ohne Genehmigung aufzustellen. Danach müsste entweder ein Abbau erfolgen oder eine Verlängerung beantragt werden. In vielen Fällen reicht es jedoch, sie einfach zu verschieben. 

2. Maximale Höhe und Fläche

Je nach Bundesland gibt es bestimmte Höhen- und Flächenlimits für genehmigungsfreie Bauten. Häufig sind Konstruktionen bis 5 Meter Höhe und einer Grundfläche von 100 Quadratmetern genehmigungsfrei, sofern sie nicht von Besuchern betreten werden.

3. Nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden

Eine Baugenehmigung wird in der Regel fällig, wenn ein Bauwerk fest mit dem Boden verbunden ist, etwa durch ein Betonfundament. Mobile oder temporäre Konstruktionen, die nur durch Eigengewicht oder einfache Verankerungen gesichert sind, können hingegen oft ohne Genehmigung errichtet werden.

4. Standortabhängige Vorschriften

Auch wenn fliegende Bauten oft genehmigungsfrei sind, kann es in besonderen Gebieten wie Wasserschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder in direkter Nähe zu Nachbargrundstücken spezielle Auflagen geben.

Vorteile der genehmigungsfreien Nutzung

Die Möglichkeit, Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelte ohne Baugenehmigung aufzustellen, bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Zeitersparnis: Da keine Genehmigungsprozesse durchlaufen werden müssen, können die Bauten schnell errichtet und genutzt werden.
  • Kosteneffizienz: Die Gebühren für Baugenehmigungen und potenzielle Zusatzkosten entfallen.
  • Flexibilität: Temporäre Strukturen können je nach Bedarf schnell umgesetzt oder angepasst werden.
  • Umweltfreundlichkeit: Mobile Überdachungen erfordern meist keine massiven Fundamente und können später problemlos entfernt werden, ohne den Untergrund dauerhaft zu beeinflussen.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Trotz der weitreichenden Genehmigungsfreiheit gibt es einige Situationen, in denen eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann:

  • Wenn die Bauweise eine dauerhafte Nutzung vorsieht.
  • Wenn das Bauwerk größer als die zulässigen Maße ist.
  • Wenn die Konstruktion für Personen zugänglich ist und bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen muss.
  • Wenn sich der Standort in einem sensiblen Gebiet befindet (z. B. Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder innerhalb eines Bebauungsplans).

Fazit: Sicher planen mit Covertop GmbH

Die Covertop GmbH ist Ihr Experte für hochwertige und flexible Überdachungslösungen. Unsere Rundbogenhallen, Container-Überdachungen und Weidezelte sind speziell so konzipiert, dass sie in vielen Fällen ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen nicht nur robuste und langlebige Produkte anbieten, sondern Sie auch umfassend zu den baurechtlichen Anforderungen beraten.

Haben Sie Fragen zur Genehmigungsfreiheit oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen gerne weiter und finden die perfekte Lösung für Ihre Anforderungen.

Descubra nuestras naves prefabricadas textiles

Entregamos productos de alta calidad.

Imagen de banner
Imagen de banner
Imagen de banner
Imagen de banner

Asesoramiento gratuito de expertos

Nuestros expertos trabajarán con usted para encontrar exactamente la tienda adecuada para sus necesidades.

teléfono

+49 (0) 40 22852490

WhatsApp

+49 (0) 162 8809939

correo electrónico

info@covertop.de