Marcel Seefeld |
Seit Jahren arbeite ich im Vertrieb bei Covertop. Als Verkaufsberater arbeite ich mit ihnen in enger Zusammenarbeit, um herauszufinden, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt. Zusätzlich stehe ich Ihnen für Fragen zur Montage, zum Transport und zu unseren Zahlungsbedingungen gerne zur Verfügung. Falls Sie nach dem Lesen dieses Blogbeitrags noch weitere Anliegen haben, zögern Sie nicht, mich unverbindlich zu kontaktieren. Auch meine Kollegen stehen Ihnen mit Freude zur Verfügung. |
Benötige ich für meine Rundbogenhalle oder Containerüberdachung eine Baugenehmigung?
Kurz gehalten: Grundsätzlich hängt die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Ihre Containerüberdachung oder Rundbogenhalle vom Standort, der geplanten Dauer der Aufstellung und dem Verwendungszweck ab. Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel. In diesen Artikeln behandeln wir daher die folgenden Punkte:
- Wann ist eine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung erforderlich?
- Wann ist eine Baugenehmigung für meine Rundbogenhalle erforderlich?
Wann ist eine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung oder Rundbogenhalle erforderlich?
Einige Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Containerüberdachungen und Rundbogenhallen grundsätzlich als "Fliegende Bauten" betrachtet werden. Gemäß §76 der Musterbauordnung (MBO) sind "Fliegende Bauten" definiert als "bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden". Dies schließt unter anderem Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme sowie Containerüberdachung, Rundbogenhallen und Zelte aller Art ein. Obwohl Rundbogenhallen und Containerüberdachungen nicht im eigentlichen Sinne eine Baugenehmigung erfordern, gelten für sie dennoch spezielle Vorschriften (weitere Details dazu unten). Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass der Begriff "Fliegende Bauten" auch auf das Gesamtkonstrukt aus Rundbogenhallen und Containerüberdachung zutrifft, dies ist jedoch nur teilweise korrekt.
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Baugenehmigung für Ihre Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung zwingend erforderlich:
- Wenn sie als Baustelleneinrichtung verwendet wird.
- Wenn sie für Besucher zugänglich ist.
- Wenn sie auf öffentlichem Grund steht.
- Wenn sie als Ersatz für ein ortsgebundenes Gebäude dient.
- Wenn sie langfristig aufgestellt wird.
Auch für das Aufstellen der (See-)Container sind in diesen Fällen Baugenehmigungen erforderlich. Je nach Bundesland und Gemeinde müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Grenzabstände, Höhe, Standsicherheit und Vorschriften zum Natur- und Baumschutz erfüllt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Container auf einem Betonfundament stehen oder auf Schotter aufgestellt werden, ob sie fest im Boden verankert sind oder nur aufgestellt werden.
Um eine Baugenehmigung für Ihre Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung zu beantragen, benötigen Sie wie bei allen anderen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der ein Architekt oder Bauunternehmer sein kann.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Artikeln „Wann ist eine Baugenehmigung für meine Containerüberdachung erforderlich?“ und
„Wann ist eine Baugenehmigung für meine Rundbogenhalle erforderlich?“
In der Regel müssen folgende Unterlagen zusammen mit Ihrem Bauantrag für die Aufstellung der Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung eingereicht werden:
- Das ausgefüllte Antragsformular, das auf der Website Ihres örtlichen Bauamtes verfügbar ist.
- Bauzeichnungen (Sie können die Zeichnungen für unsere Containerüberdachungen kostenlos auf unserer Website herunterladen, wenn Sie Ihr gewünschtes Modell auswählen).
- Einen katasteramtlichen Lageplan.
- Eine Baubeschreibung des geplanten Vorhabens.
- Berechnungen der bebauten Fläche, des umbauten Raumes und der Grundfläche.
- Technische Nachweise zur Standsicherheit (Statik), zum Wärmeschutz und gegebenenfalls zum Schallschutz (Bei Fragen zur Statikberechnung für unsere Rundbogenhallen und Containerüberdachungen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen).
Ein Tipp von mir: Beginnen Sie möglicherweise damit, eine unkomplizierte Bauvoranfrage bei Ihrem örtlichen Bauamt einzureichen, um zu klären, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist, oder ob Sie mit dem, was ich im nächsten Abschnitt erläutere, weitermachen können.
Wann kann ich meine Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung ohne Baugenehmigung errichten?
In den meisten Fällen ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung nur vorübergehend aufgestellt und dann wieder abgebaut wird. Die Dauer dieser Aufstellung beträgt in der Regel höchstens drei bis sechs Monate, abhängig von den Vorschriften Ihrer Stadt. Die genutzte Stellfläche darf zudem nicht größer als 75 m² sein. In solchen Fällen benötigen Sie auch für Ihre Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung keine Baugenehmigung.
Dennoch ist auch in diesen Fällen eine gewisse formelle "Erlaubnis" erforderlich. Gemäß der Musterbauordnung (MBO) muss vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen bei der zuständigen Baubehörde eine Ausführungsgenehmigung beantragt werden, und möglicherweise wird ein Termin zur Gebrauchsabnahme vereinbart, bei dem der sachgemäße Aufbau überprüft wird. Die Entscheidung darüber trifft die Baubehörde.
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Ausführungsgenehmigung bei der Baubehörde umfassen in der Regel:
- Statikberechnungen für das Produkt (Bei Fragen zur Statikberechnung für unsere Containerüberdachungen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen).
- Bauzeichnungen für das Produkt (Sie können diese kostenlos auf unserer Website herunterladen, wenn Sie Ihr gewünschtes Rundbogenhall und/oder Containerüberdachungsmodell auswählen).
- Werkstoffzeugnisse für alle verwendeten Materialien, wie beispielsweise Nachweise zur Schwerentflammbarkeit für Planen (Für unsere Planen können Sie diese auf unserer Website kostenlos herunterladen).
Die Gebühren für die Ausführungsgenehmigung richten sich nach der Baugebührenordnung Ihres Bundeslandes und werden auf Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausführungsgenehmigung nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird. Zudem müssen auch in diesen Fällen Vorschriften zum Natur- und Baumschutz sowie zu Abstandsflächen, Grenz- und Baulinien eingehalten werden.
Ob Sie nun eine Baugenehmigung oder lediglich eine Ausführungsgenehmigung für Ihre Rundbogenhalle und/oder Containerüberdachung benötigen, kann Ihnen ausschließlich Ihr örtliches Bauamt mit Sicherheit beantworten. Ich empfehle daher, sich dort vor Einreichung des eigentlichen Bauantrags und vor dem Kauf der Rundbogenhalle und Containerüberdachung zu informieren und gegebenenfalls eine kostengünstigere Bauvoranfrage zu stellen. Dadurch können Sie auch Detailfragen zu Ihrem Vorhaben klären und erfahren genau, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Wir hoffen, dass die oben genannten Informationen Ihnen dabei helfen werden, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Kontaktieren Sie uns heute, um die Rundbogenhalle oder Containerüberdachung ihrer Träume zu kaufen!